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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase §132g SGB V

Selbstbestimmt leben

Unser Wirkungsversprechen an Sie: Unsere Beratung stärkt Sie bei der Selbstbestimmung über Entscheidungen und der Vorsorge für die letzte Lebensphase.

IHR WILLE ZÄHLT

Es ist schwer zu sagen, was sein könnte und doch hat jede und jeder ein Gefühl dafür, was man nicht möchte.

Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g SGB V steht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung und ist kostenlos. Das individuelle Beratungsangebot können Bewohnerinnen und Bewohner einzeln oder mit ihren Angehörigen/Betreuern gemeinsam oder auch nur die Angehörigen/Betreuer wahrnehmen.

„Ich wünsche mir, dass …“

  • … ich eine individuelle, auf meine Situation zugeschnittenen Beratung erhalte.
  • … ich meine Vorstellungen festlegen kann, wie ich am Lebensende medizinisch-pflegerisch, psychosozial und/oder seelsorglich-spirituell versorgt werden möchte
  • … meine Wünsche auch gegenüber Dritten vertreten und verbindlich umgesetzt werden.

Das Ziel der GVP/GVL Beratung ist es, betroffenen Menschen und ihren Angehörigen zu helfen, ihre Vorstellungen so zu konkretisieren, dass sie ihren eigenen Weg planen können.
Die Beratungsthemen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen.
Solange sie sich selber äußern können, und sei es auch (nur) über Gestik und Mimik, steht ihr Wille vor allen anderen Erwägungen.

Sie können ihre Willensäußerung (z. B. Patientenverfügung, Mutmaßlicher Wille, Verfügung im Notfall) jederzeit ändern oder widerrufen.

Für die Inanspruchnahme der Beratung ist Einwilligungsfähigkeit keine Bedingung. Auch Menschen mit Demenz können profitieren, indem ihr mutmaßlicher Wille mit Hilfe der Angehörigen erarbeitet und dokumentiert wird.

Mögliche Gesprächsthemen:

  • Welche Ängste und Hoffnungen habe ich?
  • Verhalten im Notfall, (Verfügung für Notfälle, Palliativausweis) wie Atemnot und Herzstillstand
  • Was ist für mich persönlich wichtig in der letzten Lebensphase?
  • Wie möchte ich versorgt werden, wenn ich mich nicht mehr äußern kann?
  • Medizinisch-pflegerische Abläufe
  • Schmerztherapie
  • Welche Möglichkeiten der Sterbebegleitung gibt es?
  • Bekomme ich die seelsorglichen Angebote, die mir wichtig sind?
  • Ist eine Patientenverfügung für mich das Richtige? (Vorsorgevollmacht und
    Patientenverfügung)
  • Was möchte ich sonst noch regeln?

Die Evangelischen Dienste Duisburg setzen sich auch gesellschaftlich und politisch für die Hospiz- und Palliativversorgung ein. Unter anderem geht es darum, die Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern sowie die Themen Sterben und Tod zu enttabuisieren.

„Was muss ich tun, wenn ich ein Gespräch möchte?“

Bewohnerinnen und Bewohner der Evangelischen Dienste Duisburg und ihre Angehörigen
können sich bei Interesse an das Personal auf dem Wohnbereich wenden. Sie leiten das Anliegen an die GVP/GVL-Beraterin/Berater weiter und stellen den Kontakt her.

Oder rufen Sie an. Ein Gesprächstermin wird dann zeitnah vereinbart.

Kontakt GVP/GVL:

Birte Falk (Duisburg)
Beraterin für GVP
Tel. 0203 453-348
birte.falk@edd.de

Tabita Urdze (Bonn)
Tel.: 0228 7256119
tabita.urdze@edd.de

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