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Besondere Wohnformen

Leben mehrere Personen mit Behinderungen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Wohnheim oder in der Wohngruppe in einer Einrichtung, dann ist das eine „besondere Wohnform“ gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Die Mädchen und Jungen, Frauen und Männer haben ein eigenes Zimmer, leben aber in Wohngruppen mit einer gemeinschaftlichen Küche und Aufenthaltsräumen. Die Mitarbeitenden der Einrichtung sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner da. Hinzu kommen individuelle Assistenzleistungen, etwa zur individuellen Förderung oder zur Freizeitgestaltung.

Durch die personenzentrierte Unterstützung sollen die Assistenzleistungen auch für Menschen in Wohneinrichtungen passgenauer und stärker an den individuellen Bedarfen, Wünschen und Zielen ausgerichtet werden.

Besondere Wohnformen der Amalie Sieveking Gesellschaft Duisburg:

 

Angebote der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit einer Autismus-Spektrum-Störung: