Sie befinden sich hier:

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist im Interesse der Beschäftigten und des Unternehmens. Daher haben wir für Mitarbeitende und bestimmte Dritte eine Möglichkeit geschaffen, im Unternehmen festgestellte Rechtsverstöße über ein Online-Portal einfach und diskret zu melden. Um die höchstmögliche Unabhängigkeit und Vertraulichkeit Ihrer Meldung zu sichern, arbeiten wir dazu mit der Kanzlei Siebel zusammen. Die Kanzlei Siebel nimmt Ihre Meldung gerne entgegen und bearbeitet diese unabhängig und eigenverantwortlich. Das ganze Verfahren unterliegt den strengen gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Alternativ zu dieser internen Meldung steht Ihnen auch die Nutzung einer externen Meldestelle offen. Weitere Informationen und die Möglichkeit eine Meldung abzugeben, erhalten Sie unter: https://edd.ks-hinweise.de

[Hinweis: Zu Ihrem Schutz sollten Sie diese Website nur über einen Browser aufrufen, der vom Unternehmen nicht nachverfolgt werden kann.]