Der Aufsichtsrat beteiligt sich allerdings nicht am operativen Geschäft und greift auch nicht in die unmittelbare Führung der laufenden Geschäfte ein – jedoch muss z.B. der zu Beginn eines Wirtschaftsjahres von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschafts- und Investitionsplan vom Aufsichtsrat genehmigt werden, ebenso bedürfen die Aufnahme von Krediten ab einer bestimmten Höhe der Einwilligung des Aufsichtsrates. Zudem beauftragt der Aufsichtssrat den Abschlussprüfer – um nur einige Beispiele zu nennen.
Daher ist die gute fachliche Bandbreite bei der Besetzung des Aufsichtsrates wichtig.
Der Aufsichtsrat der Evangelischen Dienste Duisburg wird sich in Kürze zu seiner konstituierenden Sitzung treffen und aus seiner Mitte den Vorsitz wählen. Sobald das passiert ist, werden die Mitglieder des Aufsichtsrates an dieser Stelle vorgestellt werden.