Der Aufsichtsrat beteiligt sich allerdings nicht am operativen Geschäft und greift auch nicht in die unmittelbare Führung der laufenden Geschäfte ein – jedoch muss z.B. der zu Beginn eines Wirtschaftsjahres von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschafts- und Investitionsplan vom Aufsichtsrat genehmigt werden, ebenso bedürfen die Aufnahme von Krediten ab einer bestimmten Höhe der Einwilligung des Aufsichtsrates. Zudem beauftragt der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer – um nur einige Beispiele zu nennen.
Daher ist die gute fachliche Bandbreite bei der Besetzung des Aufsichtsrates wichtig.
Auf dem Foto zu sehen v.l. Dr. Julia Beier, Thomas Schwardt, Stefanie Goj, Dr. Marco Boksteen, Jörg Moltrecht, Edelgard Tum, Pfarrer Rüdiger Klemm (Vorsitzender), Ulrike Badura (stellv. Vorsitzende)
Es fehlt: Pfarrer Martin Winterberg